Unsere Garantieerklärung



Allgemeines


Unsere Produkte bestehen aus hochwertigen Materialien. Dadurch sitzen sie nicht nur perfekt und bequem, sondern sind wirklich belastbar. Trotz Qualitätskontrollen und Tests können wir leider nicht versprechen, dass deine SNOCKS Klamotten nie ein Loch bekommen werden. Falls eines unserer Produkte einen solchen Mangel hat, übernehmen wir zusätzlich zu der gesetzlichen Gewährleistung, die dem Verbraucher gegenüber dem Verkäufer zusteht, unter bestimmten Bedingungen die folgende Herstellergarantie.


Die Firma Snocks GmbH, Glücksteinallee 43, 68163 Mannheim, gewährt dem Verbraucher eine zeitlich befristete Garantie für die von ihr hergestellten Produkte zu den nachfolgenden Bedingungen und in dem nachfolgend beschriebenen Umfang. Die gewährte Herstellergarantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften, wie z.B. dem Produkthaftungsgesetz, in Fällen des Vorsatzes und der groben Fahrlässigkeit, wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit durch die Firma Snocks GmbH oder ihre Erfüllungsgehilfen.


Verbraucher im Sinne dieser Herstellergarantie ist jede natürliche Person, die Eigentümer des Produktes ist und es nicht erworben hat, um es privat weiterzuverkaufen oder es im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeiten Dritten zu verkaufen.


Garantieumfang


Die Garantiebedingungen gelten ausschließlich innerhalb der Bundesrepublik Deutschland und der Europäischen Union. Die Garantie gilt für alle Produkte, die ab dem 03. August 2016 (Kaufbeleg) erworben wurden. Die Firma Snocks GmbH garantiert, dass eure Produkte frei von Löchern sind. Ansprüche aus Produkthaftung bestehen nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften. Im Rahmen dieser Garantie werden Mängel behoben, die nachweislich auf einem Materialfehler beruhen.


Für alle Produkte gilt eine Garantiezeit von 6 Monaten ab dem Kaufdatum eines Produkts. Ist das Produkt bereits bei der Lieferung im ungetragenen Zustand mangelhaft, muss dies unverzüglich nach Erhalt der Ware unserem Support mitgeteilt werden. Dieses veranlasst dann den Versand einer Ersatzlieferung.


Mängel, die erst nach dem Tragen des Produktes entstehen, können über unser Reklamations-Formular reklamiert werden. Produkte, die älter als sechs Monate sind, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen. Wir leisten diese Garantie mittels kostenloser Behebung der Mängel, die innerhalb der Garantiezeit auf einem Materialfehler beruhen. Die Behebung dieser Mängel erfolgt durch Austausch des Produkts ggf. auch durch ein Nachfolgemodell oder einer Farbe die von der in der ursprünglichen Bestellung abweicht. Wird das gleiche Produkt (z.B. Sneakersocken) vom gleichen Kunden reklamiert, der dieses Produkt von mehreren Vertriebskanälen (z.B. Onlineshop und Amazon) bezogen hat, so wird dies von SNOCKS wie eine Reklamation behandelt und lediglich die Gesamtmenge der mangelhaften Einzelprodukte berücksichtigt.


Jedes Produkt kann pro Bestellung und Größe lediglich einmal reklamiert werden. Bestellt ein Kunde beispielsweise weiße Sneaker Socken in den Größen 35-38 und 39-42 und reklamiert beide Produkte aus der gleichen Bestellung innerhalb von sechs Monaten, sind diese durch die Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde weiße Sneaker Socken in der Größe 39-42 und Mixed Sneaker Socken in identischer Größe, aber aus einer anderen Bestellung, sind beide Produkte von der Garantie geschützt. Reklamiert ein Kunde jedoch weiße Sneaker Socken in der Größe 39-42 und Mixed Sneaker Socken in identischer Größe und aus der gleichen Bestellung, wird das Produkt nur einmal ersetzt.


Doppelte Einträge in unserem Reklamations-Formular in Bezug auf das identische Produkt einer Bestellnummer können nicht bearbeitet werden, ebenso wenn kein aussagekräftiges Bild beigefügt wurde.


SNOCKS GmbH behält sich vor, alternativ dazu eine Erstattung oder Teilerstattung des Kaufpreises zu tätigen. Die hier beschriebenen Leistungen gelten zusätzlich zu den gesetzlichen Gewährleistungen und ersetzen oder beschränken diese nicht. Bei dieser Garantie handelt es sich um eine freiwillige und nicht rechtsbindende Leistung der SNOCKS GmbH, die jederzeit ohne die Angabe von Gründen verwehrt werden kann.


Von der Garantie ausgeschlossene Sachverhalte


Kulanz: Bei Geschenken und Kulanzleistungen gegenüber des Kunden besteht für diesen kein Anspruch auf eine Garantieleistung. Eine Garantie setzt einen Kauf zwingend voraus. Es muss dafür, seitens Kunden, eine Gegenleistung erbracht worden sein.


Erwerb bei Drittanbietern: Bei dem Erwerb von SNOCKS Produkten über Drittanbieter besteht kein Anspruch auf die Garantieleistung.


Geschenkte Produkte: Werden dir im Rahmen einer unserer Aktionen (z.B. Propier-Aktionen) Produkte geschenkt, so besteht für diese Produkte kein Anspruch auf eine Garantieleistung.

Produkte, deren Kaufdatum mehr als 6 Monate zurückliegt, sind prinzipiell von der Garantie ausgeschlossen.


Ersatz eines Ersatzprodukts


Ein Garantieanspruch auf einen bereits erhalten Ersatz besteht nur, wenn der „Ersatz-für-Ersatz”-Anspruch innerhalb von sechs Monaten nach Kaufdatum geltend gemacht wurde. Der erneute Anspruch kann nur dann erhoben werden, wenn der Kunde als Folge des Mangels weniger Einzelstücke des bereits ersetzten Produkts hat, als er oder sie mit der ursprünglichen Bestellung (vor der ersten Reklamation) erhielt. In anderen Worten: Wir ersetzen dir nur dann erneut Produkte, wenn du als Folge des Mangels weniger intakte Einzelstücke hast, als ursprünglich bestellt.


Geltendmachung des Garantieanspruchs


Für eine Geltendmachung der Garantie müssen Kunden dieses Formular ausfüllen. Kunden werden nach Eingang des Formulars über den weiteren Ablauf der Reklamationsabwicklung informiert. Die Rücksendung erfolgt im Garantiefall innerhalb Deutschlands für Sie kostenfrei.


Geltendmachung bei Schenkung


Bei Geschenken (Kunde 1 kauft bei uns, verschenkt es an Kunde 2, Kunde 2 reklamiert) ist eine Geltendmachung der Garantie nur möglich, wenn Kunde 2 alle relevanten Kaufdaten von Kunde 1 hat (E-Mail, Bestellnummer, Name, Versandadresse). Diese Angaben dürfen nicht abgeändert werden, sondern sollen genauso für die Reklamation übernommen werden.


Dokumentationspflicht


Ein Garantieanspruch besteht nur, wenn der Kunde dem Antrag eindeutige Fotos beilegt. Eindeutigkeit bedeutet in diesem Zusammenhang die klare Erkennbarkeit des SNOCKS Logos, der Größe und Farbe des Kleidungsstück sowie des dem Antrag zugrundeliegenden Mangels.



Hinweis zur Garantiezusage § 477 BGB

Vollends unabhängig von dieser Herstellergarantie und davon, ob im Garantiefall die vorgeschriebene Garantie in Anspruch genommen wird oder nicht, bestehen uneingeschränkt die gesetzlichen Gewährleistungsansprüche des Verbrauchers gegenüber dem jeweiligen Verkäufer. Nach eigener freier Wahl können daher auch ohne Geltendmachung der Garantieansprüche die gesetzlich geregelten Käuferrechte wegen Mängel der Kaufsache, insbesondere Nacherfüllung, Rücktritt,Minderung des Kaufpreises oder Schadensersatzes (siehe § 437 BGB) und die entsprechenden gesonderten Verjährungsregeln in § 438 BGB gegenüber dem Verkäufer geltend gemacht werden. Die Garantie gilt unbeschadet zwingender gesetzlicher Haftungsvorschriften.


Haftung

Die Garantieerklärung gewährt keinen Anspruch auf Ersatz von Folgeschäden jeglicher Art oder sonstiger Schadenersatzansprüche. Von dieser Einschränkung ausgenommen sind zwingende gesetzliche Bestimmungen, nach denen der Hersteller außerhalb dieser freiwilligen Garantieerklärung haftet.


Ausschlussfrist Verjährung

Ansprüche aus der Garantie sind unverzüglich, spätestens jedoch 2 Monate nach Kenntnis eines Fehlers geltend zu machen. Nach Ablauf dieser Frist ist die Geltendmachung von Rechten aus der Garantie ausgeschlossen. Ansprüche aus der Garantie verjähren nach Ablauf von 6 Monaten ab dem Ende der Garantiefrist.